Feb

18

Ein Richtungsweisendes Urteil?

Nach einem aktuellen (und rechtskräftigen) Urteil des Landgerichts München I (Az. 1HK O 22408/06, z.B. nachzulesen bei heise.de) muss Werbung auf privaten Internetseiten nicht zwingend als geschäftsmässig eingestuft werden und “das ist auch gut so”. Sicherlich würde das Landgericht Hamburg die anders sehen, aber ich hoffe auf eine Signalwirkung. Im gleichen Zusammenhang sollte man allerdings auch einmal mehr unser Marken- und Patentamt diskutieren, bzw. deren Praxis alles was angemeldet und dem nicht von externer Seite widersprochen wird, einzutragen (und dafür die Gebühren zu kassieren).

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