Aug

21

Callcenter-Verband DDV lehnt Verbot des Datenhandels ohne „aktive Einwilligung“ ab

Vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals rund um den Adress- und Kontodatenhandel in Zusammenhand mit der Süddeutschen Klassenlotterie hat sich nun der DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.) zu Wort gemeldet und lehnt ein Verbot des Datenhandels ohne „aktive Einwilligung“ des Betroffenen ab. Als Begründung wird die „Beschneidung der Werbefreiheit“angeführt. Sicherlich sollte man nicht alle Betreiber über einen Kamm scheren und nun alle Callcenter unter Generalverdacht stellen. Wobei, wieso eigentlich nicht? Wer wurde denn noch nicht von einem Callcenter ohne vorherige Erlaubnis angerufen oder sollte ich besser sagen belästigt?

Sicherlich, die bisherigen Gesetze sind für den unerlaubten Adresshandel ausreichend, man darf allerdings nicht vergessen, bei dem Verbot geht es eben nicht um illegale Machenschaften, sondern nicht Verbotenes (ist etwas das nicht Verboten ist, eigentlich direkt erlaubt?). Wieso sollte man aber nicht von Zeit zu Zeit gewisse Themen diskutieren und die Interessen der Betroffenen neu abwägen. In diesem Fall also das Recht auf Werbfreiheit auf der einen Seite und das Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Meiner Meinung nach, ist diese Frage einfach zu beantworten, das Persönlichkeitsrecht ist eindeutig höher zu bewerten. Mag sein, das wenn man dies nun in einem Gesetz umsetzt, viele Callcenter ihre Arbeit einstellen können oder aber zumindest gewisse Umsatzeinbussen zu erwarten sind, aber so ist das nuneinmal, wenn man sein Geschäft auf eher unsicherem Terrain aufbaut und das kann defintiv kein Grund sein, ein derartiges Gesetz abzulehnen. Schlussendlich ist es doch so, das die Unternehmen mit den persönlichen Rechten der Betroffenen Geschäfte machen und damit viel Geld verdienen ohne das der Betroffene davon etwas hat. Und zu guter letzt darf man nicht vergessen, es geht hier auch nicht um ein Totalverbot, der Handel ist weiterhin erlaubt, nur allerdings erst ausdrücklicher und aktiver Einwilligung des Betroffenen.

Und wenn wir schoneinmal dabei sind, Frau Zypries, vll sollten wir dann auch gleich nocheinmal die Datenspeicherung bei Wirtschaftsinformationsdiensten wie der Schufa nochmals überdenken ;)

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