Nov

21

OLG München bestätigt Link-Verbot und erweitertert Vorwurf auf Beihilfe

Nun ist es also soweit, das OLG München hat seine Entscheidung aus dem Eilverfahren bekräftig und die Begründung ausgeweitet:

Neu ist allerdings die Begründung des Oberlandesgerichts. Während in den bisherigen Entscheidungen stets von einer Mitstörerhaftung des Verlags ausgegangen worden war, sehen die Richter des OLG Heise nunmehr sogar als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe an. Als Teilnehmer haftet derjenige, der vorsätzlich den Rechtsverstoß eines anderen fördert.

Die Begründung ist insofern interessant, als das sie strafrechtlichen Konsequenzen für die entsprechenden Redakteure nach sich ziehen könnte (schlussendlich könnte eine Freiheitstratfe drohen). Grundsätzlich kann ich die Begründung bei entsprechenden rechtswidrigen Seiten verstehen, aber für mich ist bis heute nicht klar, was an der Software von Slysoft denn überhaupt illegal ist. Schlussendlich beruht aber der besagte Paragraph § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet, eben auf der Tatsache eines technisch wirksamen Kopierschutzes und der ist i.d.R. einfach nicht gegeben. Zum anderen, müsste dann nicht auch Google.de verklagt werden? Dort findet man Problemlos die URL zu besagtem Anbieter von Kopiersoftware (wobei die meisten, die Domain raten dürften).

Wie immer sieht die Musikindustrie natürlich alles anders, bei Golem.de findet man folgende Stellungnahme:

„Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird“, kommentierte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI)

Wobei ich viel lieber eine Stellungnahme der MI hätte, in Bezug auf die Kosten der unwirksamen Kopierschutzmassnahmen die der ehrliche Käufer zu Unrecht bezahlen muss. Meiner Meinung nach könnte Musik deutlich günstiger angeboten werden, wenn nicht „Unsummen“ in die Entwicklung von zweifelhaften Kopierschutzmassnahmen, sowie in Marketingmassnahmen für bescheidene Musik gesteckt würden und überhöhte Gehälter an unzählige Manager gezahlt werden müssten. Aber nein, man regt sich lieber über irgendwelche Phantasiezahlen von illegalen Downloads und den angeblich entgangenen Gewinnen auf, anstatt das Problem an der Wurzel zu bekämpfen und in Zukunft einfach weniger, dafür ausschliesslich gute Musik zu fairen Preisen anzubieten.

2 Kommentare bis jetzt

  1. Kommentar von scytale:

    Mir ist gerade der Zusammenhang nicht (mehr) ganz klar. Auf heise war etwas zu einer Software zu lesen, die Kopierschutz an Musik-CDs umgeht und diese kopiert? Und nun ist heise.de dafür belangt worden?

  2. Kommentar von proog:

    Jepps, ging um einen Link zum Hersteller von Kopiersoftware für CD’s/DVD’s etc. und dafür kann man nun wg. Beihilfe belangt werden. Deshalb unterlasse ich es auch den Anbieter zu nennen. Nur soviel, sie bieten Software an, die früher von elby entwickelt wurde, wie z.B. Clone CD.

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