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E-Mail-Abmahnungen sind zulässig!?!

Was mussten meine müden Augen da gerade bei Golem.de lesen? Das Hamburger Landgericht hat in einem Urteil vom 7. Juli 2009 (Az.: 312 O 142/09) entschieden, das eine Abmahnung auch per E-Mail rechtens ist. Wobei insbesondere die weiteren Erläuterungen interessant sind.

Rechtsanwalt Solmecke:Christian Solmecke: „Dem Gerichtsurteil nach sah das Gericht keine Probleme darin, dass die Abmahnung lediglich per E-Mail versandt worden war. Problematisch in unseren Augen ist, dass das Gericht eine solche Abmahnung auch als zugegangen ansieht, wenn der Empfänger sie aufgrund widriger Umstände gar nicht bewusst wahrgenommen hat. Eine Firewall, ein überaktiver Spamfilter oder ein nicht abgerufener E-Mail-Account reichen da bereits aus, um zu verhindern, dass der Abgemahnte Kenntnis nimmt und Fristen einhalten kann.“

So kommt es bei der Zustellung einer Abmahnung per E-Mail also nicht darauf an, das diese auch tatsächlich dem Empfänger zugestellt wird *wtf?* Kann ich mir daher im Umkehrschluss in Zukunft auch schenken ein Schreiben per Einschreiben zu verschicken, oder wie ist das Urteil zu verstehen?

Leider fehlen ein paar technische Details, so ist z.B. nicht klar in welcher Form der Mailserver (sofern es denn so war) des Empfängers die E-Mail „vernichtet“ hat, hat er sie direkt abgelehnt, d.h. gar nicht erst angenommen (die Annahme eines Einschreibens kann ja auch verweigert werden) oder wurde sie nach der Annahme erst verworfen? Wobei dann noch zu klären wäre, inweiweit der Mailserver vll. nur der Briefzusteller ist? Sagen wir mal so, wenn der Briefträger einen Brief (natürlich völlig unabsichtlich) verliert und er deshalb nie ankommt, bin ich dann auch dafür verantwortlich zu machen, das ich den Brief nicht erhalten habe?

Kann ich nach diesem Urteil auch davon ausgehen, das Kündigungen per E-Mail auch zulässig sind? insbesondere auch wenn dies der Empfänger versucht durch seine AGB auszuschliessen, aber selbst rechtsverbindliche Fakten per E-Mail schafft?

Fragen über Fragen, und irgendwie stehe ich damit auch nicht alleine da (wenn jemand eine Antwort hat, immer her damit… ich werde versuchen den Fall weiter zu beobachten…) und das schon am „frühen“ morgen ;)

Update: Habe gerade noch das Urteil gefunden, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Es scheint so zu sein, das die E-Mail irgendwo im Spamfilter hängengeblieben ist, also bei der Annahme nicht direkt verweigert wurde und somit laut Gericht dem Empfänger als zugestellt gilt… wobei dies, wie es scheint nur aus dem Umstand herrührt, das eben der Absender keine Bounce-E-Mail bekommen hat (was durchaus auch viele Gründe haben kann, so könnte z.B. auch der Spamfilter des ursprünglichen Absenders die Bounce-E-Mail herausgefilter/oder abgelehnt haben)…

Was ich bei der Sache immer noch vermisse ist ein Hinweis darauf, ob die E-Mail denn digital signiert war oder nicht…

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