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Okt

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Bundesministerium für Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 3 Kommentare

Wer sich fragt, ob er denn ein Impressum braucht oder was denn in selbiges an Daten reingehört, könnte sich dazu einmal den Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz anschauen. Insgesamt wird empfohlen lieber zuviel als zu wenig zu veröffentlichen, um berechtigten Abmahnungen vorzubeugen.

Bei Golem.de wird Frau Zypries zitiert:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will kleinen und mittleren Unternehmen aufzeigen, „was bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten [ist], um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden“. Damit werde „eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt“.

Aber wie immer gilt, schlussendlich ist jeder selbst verantwortlich und nur weil man sich an den Leitfaden hält, heisst das noch lange nicht, das Alles in Ordnung ist (vgl. Mustererklärung zum Widerrufsrecht).

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