Archiv für das Schlagwort (Tag): 'Urteil'

Feb

18

OLG Brandenburg: Photographieren erlaubt…

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 3 Kommentare

Nach einem Urteil (Aktenzeichen – 5 U 12/09, 5 U 3/09 bzw. 5 U 14/09) des Brandenburger Oberlandesgerichts können nun wieder gewerbliche Photos der Kulturdenkmäler (z.B. Schloss Sanssouci in Potsdam) auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gemacht werden. Interessant ist auch die Begründung des 5. Zivilsenats (siehe photoscala.de):

Das Oberlandesgericht hat in seinem Urteil zur Begründung ausgeführt, dass es kein Vorrecht des Eigentümers gebe, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr hat auch der Fotograf das Recht, einen wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos zu ziehen. Würde nämlich die erste Ansicht weitergedacht und die Panoramafreiheit eingeschränkt, wäre nach Ansicht des Gerichts ein risikofreies Fotografieren nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Stattdessen solle der, der nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen treffen, dass es nicht gesehen werden kann (Sichtschutz).

Noch ist das Urteil des OLG Brandenburg allerdings nicht rechtsgültig (Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen) und so werde ichauch weiterhin auf Photos aus den hiesigen Parkanlagen im Blog verzichten (*grml*)…

Nachtrag: Bei Golem.de habe ich gerade noch den passenden Link zum Urteil gefunden.

Feb

4

E-Mail-Abmahnungen sind zulässig!?!

Was mussten meine müden Augen da gerade bei Golem.de lesen? Das Hamburger Landgericht hat in einem Urteil vom 7. Juli 2009 (Az.: 312 O 142/09) entschieden, das eine Abmahnung auch per E-Mail rechtens ist. Wobei insbesondere die weiteren Erläuterungen interessant sind.
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Okt

8

AG München: Speicherung von IP-Adressen durch Webseitenbetreiber erlaubt…

Entgegen den bisherigen Urteilen (z.B. vom AG Berlin) hat das AG München am 30.09.2008 in einem Urteil festgestellt, das dynamische IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind und eine Speicherung deshalb auch erlaubt ist. Die Urteilsbegründung kann man bei der Kanzlei Kremer nachlesen, hier ein Auszug:

Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann (vgl. Gola/Schunerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

Man muss allerdings dazu sagen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings wurde explizit das Urteil des AG München zitiert und klar gestellt, man sei in diesem Punkt anderer Meinung. Bleibt abzuwarten, ob vll. bald ein Urteil durch eine höhere Instanz ergeht und vll. irgendwann einmal Klarheit herrscht.

Okt

6

Keine Rundfunkgebühr für Internetfähigen PC

Endlich mal wieder eine erfreuliche Nachricht, laut einer aktuellen News bei Golem.de hat ein Student erfolgreich gegen den WDR bzw. den GEZ-Gebührenbescheid geklagt. Es ging dabei um die Rundfunkgebühr für einen internetfähigen PC. Begründet wurde das Urteil u.a. damit:

Da solche Geräte aber zu unterschiedlichsten Zwecken angeschafft werden, könne aus dem bloßen Besitz „nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden“, teilte das Gericht mit.

Als Basis diente auch eine Umfrage, bzw. deren Ergebnis:

Als Beleg dafür verweist das Gericht auf die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, laut der im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der „Onliner“ und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Radio per Internet nutzten.

Insgesamt kann man nur sagen, „Hut ab“. Man kann nur hoffen, dass das Urteil Schule macht oder zumindest unsere Politiker erreicht und zu einem Umdenken bei der Gebührenfinanzierung führt.

Jul

17

Recht haben, Recht bekommen und die deutschen Gerichte…

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich Gerichte Gesetze auslegen. Aktuell berichtet Golem.de über einen Fall „Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner“ in dem das LG Düsseldorf die Störerhaftung beim Filesharing bejaht, wobei anzumerken ist, das es bisher nur um eine Einstweilige Verfügung ging. Vor der Tatsache, das vor kurzem noch hatte das OLG Frankfurt genau diese Störerhaftung verneint und sogar einen Besitzer eines ungesicherten WLAN’s freigesprochen hat und das doch erhebliche Bedenken gegenüber den i.d.R. angeführten Beweisen bestehen, ist das Urteil als „interessant“ (sprich, unverständlich einzustufen). Aber irgendwie erwartet man doch nichts anderes, oder?

Mai

26

Risiko Richter? Sachkenntniss und das Urteil im Namen des Volkes

Stein des Anstosses ist ein Urteil einer Richterin am Münchner Amtsgericht. Demnach trifft die Empfängerbank im beleglosen Überweisungsverkehr keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Sofern man also einen Zahlendreher gemacht hat und das Geld einer Überweisung auf dem falschen Konto landet, hat man im schlimmsten Fall einfach mal Pech gehabt und kann das Geld abschreiben… und das nur weil die Bank unfähig ist einen kleinen, in der Software durchaus automatisch durchzuführenden, Abgleich vorzunehmen keinen automatischen Abgleich vornimmt. Der Aufwand für eine derartige Abfrage dürfte eher gering sein und entsprechende Automatismen müssten eigentlich, ob des belegbehafteten Überweisungsverkehr, vorhanden sein. Leider ist der Briefvorlage keine genauere Begründung zu entnehmen, schade eigentlich. Aber mich hätte es dann durchaus noch interessiert, was denn als Begründung für das Urteil im Namen des Volkes herhalten durfte… und im übrigen, liebe Frau Richterin, könnten sie die Banken, ob der nun nicht mehr notwendigen Überprüfungspflichten, nicht vll. auch von Ihrer Pflicht das Geld möglichst lange intern zu nutzen entbinden?

Für mich stellt sich bei der (oberflächlichen) Betrachtung eines solchen Urteils die Frage, mangelt es an Sachkenntnis bzgl. der technischen Vorgänge? Hatte die Bank nur die besseren Anwälte? oder weshalb kommt es zu einem solchen verbraucherfeindlichen Urteil. Die rechtliche Ausganglage dürfte es eher nicht sein, denn ansonsten müssten z.B. auch die Fristen für den beleglosen Überweisungsverkehr angepasst werden, oder welchen Grund gibt es denn dann noch, das eine Inlandsüberweisung bis zu 3 Tagen unterwegs sein darf…

Apropos, liebe Banken, nehmt ihr nun Überweisungen ohne Empfängernamen an? Den dürfte ich mir ja nun sparen können…

Feb

18

Ein Richtungsweisendes Urteil?

Nach einem aktuellen (und rechtskräftigen) Urteil des Landgerichts München I (Az. 1HK O 22408/06, z.B. nachzulesen bei heise.de) muss Werbung auf privaten Internetseiten nicht zwingend als geschäftsmässig eingestuft werden und „das ist auch gut so“. Sicherlich würde das Landgericht Hamburg die anders sehen, aber ich hoffe auf eine Signalwirkung. Im gleichen Zusammenhang sollte man allerdings auch einmal mehr unser Marken- und Patentamt diskutieren, bzw. deren Praxis alles was angemeldet und dem nicht von externer Seite widersprochen wird, einzutragen (und dafür die Gebühren zu kassieren).

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