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Keine Akteinsicht für die MI, dafür aber Auskunftsanspruch…

Während unsere Gerichte beginnen, dem Irrsinn der Musikindustrie einen Riegel vorzuschieben, scheinen unsere Volksvertreter in der Politik einen anderen Weg zu bevorzugen.

Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg ihre MittäterschaftMitarbeit bei den eher zweifelhaften Abmahnungen der Musikindustrie gegen potientielle „Raubkopierer“ „aufgekündigt“ haben, hat nun das Landgericht Saarbrücken bestimmt, das der MI keine Aktieneinsicht mehr gewährt wird (heise.de):

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Andererseits kann man aber auch die Bemühungen unserer Volksverdrehertreter bei spiegel.de nachlesen. Durch ein neues Gesetz, sollen die Urhebern ein Auskunftsrecht gegenüber Providern bekommen. Sehr passend finde ich dazu den Kommentar von Jerzy Montag (Die Grünen):

„Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“

Dummerweise wird das Gesetzt aber wohl auch ohne die Stimmen der Grünen verabschiedet werden, hoffen wir, das die Richter in Karlsruhe bei ihrer Einschätzung zur Verwendung der Vorratsdaten bleiben, denn dann dürfte das neue Gesetz in den meisten Fällen ins Leere laufen…

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