Mai

13

Screenshots als Beweismittel…

Bitte beachten: Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht beabsichtigt.Mir war es schon immer schleierhaft, wie ein Screenshot einen illegalen Download denn beweisen kann… aber seis drum, die Jungs von piratbyran.org haben sich die „Mühe“ gemacht und einen Beweismittelgenerator erstellt. Man muss nur den Namen, eine IP und einen Dateinamen angeben (die letzteren beiden Daten lassen sich auch per Zufall generieren) und schwupps hat man einen „Beweis“. Oder zumindest das, was das eine oder andere Unternehmen OpfernBeschuldigten als Beweis vorlegt. Meines Erachtens müsste ein Beweis (und nicht nur ein Indiz) deutlich mehr an Aussagekraft hergeben, z.B. müsste die komplette Datei beim Beschuldigten heruntergeladen werden und der Inhalt auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden (der Dateiname ist ja nicht immer gleich dem Inhalt), und damit das Ganze vll. ein bischen Beweiskraft erlangt, müsste ein Notar oder Polizeibeamter dem ganzen Verfahren beiwohnen… Alles andere sind nur Behauptungen, und wie leicht sich Logfiles oder auch Screenshots „faken“ lassen, zeigt der Generator…

Hinzu kommt ja häufig noch, das die von der Musikindustrie beauftragten Unternehmen entsprechende Rechte an den Dateien von der Rechteinhabern eingeräumt bekommen… und naja, wenn Sie also eine Datei anbieten, dann darf ich sie mir von ihnen ja wohl legal herunterladen (ist ja dann keine illegale Kopie/Quelle)… und wenn sie etwas von mir herunterladen, fordern sie mich doch damit auch zu einer Straftat auf, denn ohne ihr zutun wird mein Computer nichts auf deren Rechner übertragen…

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