Archiv für die Kategorie: 'Recht und Gesetz'

Nov

21

OLG München bestätigt Link-Verbot und erweitertert Vorwurf auf Beihilfe

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 2 Kommentare

Nun ist es also soweit, das OLG München hat seine Entscheidung aus dem Eilverfahren bekräftig und die Begründung ausgeweitet:

Neu ist allerdings die Begründung des Oberlandesgerichts. Während in den bisherigen Entscheidungen stets von einer Mitstörerhaftung des Verlags ausgegangen worden war, sehen die Richter des OLG Heise nunmehr sogar als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe an. Als Teilnehmer haftet derjenige, der vorsätzlich den Rechtsverstoß eines anderen fördert.

Die Begründung ist insofern interessant, als das sie strafrechtlichen Konsequenzen für die entsprechenden Redakteure nach sich ziehen könnte (schlussendlich könnte eine Freiheitstratfe drohen). Grundsätzlich kann ich die Begründung bei entsprechenden rechtswidrigen Seiten verstehen, aber für mich ist bis heute nicht klar, was an der Software von Slysoft denn überhaupt illegal ist. Schlussendlich beruht aber der besagte Paragraph § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet, eben auf der Tatsache eines technisch wirksamen Kopierschutzes und der ist i.d.R. einfach nicht gegeben. Zum anderen, müsste dann nicht auch Google.de verklagt werden? Dort findet man Problemlos die URL zu besagtem Anbieter von Kopiersoftware (wobei die meisten, die Domain raten dürften).

Wie immer sieht die Musikindustrie natürlich alles anders, bei Golem.de findet man folgende Stellungnahme:

„Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird“, kommentierte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI)

Wobei ich viel lieber eine Stellungnahme der MI hätte, in Bezug auf die Kosten der unwirksamen Kopierschutzmassnahmen die der ehrliche Käufer zu Unrecht bezahlen muss. Meiner Meinung nach könnte Musik deutlich günstiger angeboten werden, wenn nicht „Unsummen“ in die Entwicklung von zweifelhaften Kopierschutzmassnahmen, sowie in Marketingmassnahmen für bescheidene Musik gesteckt würden und überhöhte Gehälter an unzählige Manager gezahlt werden müssten. Aber nein, man regt sich lieber über irgendwelche Phantasiezahlen von illegalen Downloads und den angeblich entgangenen Gewinnen auf, anstatt das Problem an der Wurzel zu bekämpfen und in Zukunft einfach weniger, dafür ausschliesslich gute Musik zu fairen Preisen anzubieten.

Nov

15

Wikipedia.de: Mal wieder offline…

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 3 Kommentare

Was muss ich denn da mal wieder bei Golem.de bzw. Spreeblick lesen: „Bundestagsabgeordneter lässt Wikipedia.de abschalten“. Folgende zwei Fragen kamen mir spontan in den Sinn:

– Wer benutzt überhaupt noch wikipedia.de (anstatt de.wikipedia.org)?

– Welcher Richter/Gericht hat denn da mal wieder eine einstweilige Verfügung ohne Sinn und Verstand erlassen?

Zu Frage 1: Ich glaube seit der Geschichte mit der Abschaltung von wikipedia.de durch die Eltern des Hackers „Tron“ und den den damit verbundenen Umbau der Seite ist wikipedia.de für mich Geschichte. Der Zugriff erfolgt ausnahmslos über de.wikipedia.org, wozu auch ne Zwischenseite nutzen?

Zu Frage 2: Bei wikipedia.de ist zu lesen, das wohl ein Richter des Landgerichts Lübeck (spontan hätte ich wohl auf Berlin/Hamburg getippt) auf Antrag von Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), die einstweilige Verfügung erlassen hat. Leider steht nichts näheres zur Begründung des Richters auf der Seite und so darf man darüber erstmal rätseln. Der Sinn und Zweck einer derartigen Verfügung erschliesst sich mir bis heute nicht und ist für mich nur eine unnötige Belastung der Gerichte, denn der „Streitgegenstand“ ist weiterhin auf wikipedia.org nachzulesen inkl. aller Einzelheiten…

Die Überschrift zum Artikel im Blog zweipunktnull.org finde ich sehr nett: „Und Ihr denkt, die Linken sind eine wählbare Partei?“ Die Frage kann man nach dieser Aktion eigentlich wiedereinmal nur mit Nein beantworten…

Mehr will ich dazu auch gar nimmer sagen, es lohnt einfach nicht, sich noch weiter über unsere Abgeordneten bzw. Richter aufzuregen…

Okt

8

AG München: Speicherung von IP-Adressen durch Webseitenbetreiber erlaubt…

Entgegen den bisherigen Urteilen (z.B. vom AG Berlin) hat das AG München am 30.09.2008 in einem Urteil festgestellt, das dynamische IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind und eine Speicherung deshalb auch erlaubt ist. Die Urteilsbegründung kann man bei der Kanzlei Kremer nachlesen, hier ein Auszug:

Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann (vgl. Gola/Schunerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

Man muss allerdings dazu sagen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings wurde explizit das Urteil des AG München zitiert und klar gestellt, man sei in diesem Punkt anderer Meinung. Bleibt abzuwarten, ob vll. bald ein Urteil durch eine höhere Instanz ergeht und vll. irgendwann einmal Klarheit herrscht.

Okt

7

Bundesministerium für Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 3 Kommentare

Wer sich fragt, ob er denn ein Impressum braucht oder was denn in selbiges an Daten reingehört, könnte sich dazu einmal den Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz anschauen. Insgesamt wird empfohlen lieber zuviel als zu wenig zu veröffentlichen, um berechtigten Abmahnungen vorzubeugen.

Bei Golem.de wird Frau Zypries zitiert:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will kleinen und mittleren Unternehmen aufzeigen, „was bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten [ist], um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden“. Damit werde „eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt“.

Aber wie immer gilt, schlussendlich ist jeder selbst verantwortlich und nur weil man sich an den Leitfaden hält, heisst das noch lange nicht, das Alles in Ordnung ist (vgl. Mustererklärung zum Widerrufsrecht).

Okt

6

Keine Rundfunkgebühr für Internetfähigen PC

Endlich mal wieder eine erfreuliche Nachricht, laut einer aktuellen News bei Golem.de hat ein Student erfolgreich gegen den WDR bzw. den GEZ-Gebührenbescheid geklagt. Es ging dabei um die Rundfunkgebühr für einen internetfähigen PC. Begründet wurde das Urteil u.a. damit:

Da solche Geräte aber zu unterschiedlichsten Zwecken angeschafft werden, könne aus dem bloßen Besitz „nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden“, teilte das Gericht mit.

Als Basis diente auch eine Umfrage, bzw. deren Ergebnis:

Als Beleg dafür verweist das Gericht auf die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, laut der im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der „Onliner“ und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Radio per Internet nutzten.

Insgesamt kann man nur sagen, „Hut ab“. Man kann nur hoffen, dass das Urteil Schule macht oder zumindest unsere Politiker erreicht und zu einem Umdenken bei der Gebührenfinanzierung führt.

Aug

9

Abmahnung bei unerwünschter Unterlassungserklärung…

Über diese Interessante rechtliche Konstellation berichtet heise.de in ihrem heutigen Beitag: „Kanzlei mahnt wegen unerwünschter Unterlassungserklärung ab„.

Mein erster Gedanke: „Häh?“. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich allerdings auch nur die Überschrift gelesen, der Inhalt des Beitrages brachte dann Erleuchtung. Ein „pfiffiger“ Internetnutzer wollte mögliche Abmahngebühren sparen und schickte somit vorab und rein vorsorglich eine entsprechende Unterlassungserklärung an die Rechteinhaberin bzw. deren Anwaltskanzlei. Dort empfand man diese Art der Vorsorge und das Umgehen von Abmahngebühren wohl nicht so dolle und scheute keine Zeit und Müh eine Tatsache zu konstruieren um dennoch ein Honorar zu bekommen. Das Ergebnis: Man mahnt einfach, unter einer fadenscheinigen Begründung (die Zusendung müsse als „rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ angesehen werden) den Internetnutzer wegen unerwünschter Übersendung einer Unterlassungserklärung ab. Man darf gespannt sein, was daraus denn nun wird :)

Aug

3

Keine Strafverfolgung bei illegalen Downloads/Uploads (FileSharing)?

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 1 Kommentar

Nein, ganz so extrem ändert sich die Lage bei uns auch nicht (und wäre auch zuviel des Guten). Allerdings verfolgen die Staatsanwaltschaften vieler Bundesländer nur noch bei gewerblichem Aussmass/Intensivnutzer. Die Oberstaatsanwältin von Berlin geht noch einen Schritt weiter und kritisiert offen die Abmahnpraxis der Medienindustrie: „Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten.“. Insbesondere das geringe Interesse der Medienindustrie am eigentlichen Strafverfahren stößt unserem Staat anscheinend sauer auf… I.d.R. geht es der MI nur um die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs/einer kostenpflichtigen Abmahnung der Nutzer.

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