Archiv für die Kategorie: 'Recht und Gesetz'

Jul

17

Recht haben, Recht bekommen und die deutschen Gerichte…

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich Gerichte Gesetze auslegen. Aktuell berichtet Golem.de über einen Fall „Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner“ in dem das LG Düsseldorf die Störerhaftung beim Filesharing bejaht, wobei anzumerken ist, das es bisher nur um eine Einstweilige Verfügung ging. Vor der Tatsache, das vor kurzem noch hatte das OLG Frankfurt genau diese Störerhaftung verneint und sogar einen Besitzer eines ungesicherten WLAN’s freigesprochen hat und das doch erhebliche Bedenken gegenüber den i.d.R. angeführten Beweisen bestehen, ist das Urteil als „interessant“ (sprich, unverständlich einzustufen). Aber irgendwie erwartet man doch nichts anderes, oder?

Jul

14

Berechtigte Zweifel an den Beweisen der Logfirma Media Protector?

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 2 Kommentare

Wie man bei heise.de unter dem Titel „Filesharing-Nutzerin zweifelt Beweise von Abmahnkanzlei an“ nachlesen kann, wehrt sich nun endlich (zumindest zum ersten Mal medienwirksam) einmal eine Person gegen die angeblichen Beweise der privaten Schnüffler im Auftrag der Medienindustrie. Das strafrechtliche Verfahren gegen sie wurde eingestellt, abgemahnt wurde sie dennoch. Ihr wird Verbreitung von Pornographie vorgeworfen (nur das Verteilen von urheberrechtlich geschütztem Material scheint nicht mehr ausreichend), und das, obwohl sie laut eigenen Aussagen einen eMule-Client mit „0-Upload-Mod“ im Einsatz hatte, der einen Upload verhindern soll. Man darf allerdings gespannt sein, ob es überhaupt zu einer negativen Feststellungsklage und damit zu einem Urteil über die Beweiskraft der angeblichen Beweise kommt, denn noch haben die Abmahner die Chance ihre Anschuldigungen und Forderungen zu widerrufen.

Jun

21

Atari vs. Bewertungen…

Und der Gewinner ist? Im Grunde kann es in diesem Streit keinen Gewinner geben. Auf keinen Fall wird es jedoch Atari sein. Aber um was geht es eigentlich? Bei mehreren Internetseiten wurde der neue „Top“-Titel Alone in the Dark bewertet. Bei 4Players.de ist dabei eine Wertung von nur 68% herausgekommen. Atari reagierte daraufin sofort, eine Anzeigenbuchung im Portal wurde storniert und man schickt gleich auch eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung hinterher. Eine Stellungnahme von 4Players Chefredakteur Jörg Luibl gibt es hier. Das Thema machte schnell die Runde, und oh Wunder, auch bei anderen Seiten bekam man ungewollt Schreiben von Atari… Doch was sagt eigentlich Atari dazu? Eine Stellungnahme zu den Abmahnungen/dem Vorgehen gibt es beim Magazin DerWesten. Atari scheint nun um Deeskalation bemüht. Einen umgehenden Kommentar dazu von 4Players gibt es natürlich auch, man beschwerd sich (meines Erachtens zurecht) u.a. darüber, das Atari für das Magazin zu einer Stellungnahme bereit ist, aber wohl mit 4Players nicht reden mag… ob das zu einer Deeskalation beiträgt?

Fazit: Der neue Alone in the Dark Titel ist bescheiden (scheint zumindest die allgemeine Meinung unter den bisherigen Testern zu sein), das eine oder andere Spiele-Portal/Magazin scheint auf Werbeeinnahmen bestimmter Publisher verzichten zu können und Atari hat sich mit dieser Aktion wohl keine neuen Freunde gemacht…

Mai

26

Risiko Richter? Sachkenntniss und das Urteil im Namen des Volkes

Stein des Anstosses ist ein Urteil einer Richterin am Münchner Amtsgericht. Demnach trifft die Empfängerbank im beleglosen Überweisungsverkehr keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Sofern man also einen Zahlendreher gemacht hat und das Geld einer Überweisung auf dem falschen Konto landet, hat man im schlimmsten Fall einfach mal Pech gehabt und kann das Geld abschreiben… und das nur weil die Bank unfähig ist einen kleinen, in der Software durchaus automatisch durchzuführenden, Abgleich vorzunehmen keinen automatischen Abgleich vornimmt. Der Aufwand für eine derartige Abfrage dürfte eher gering sein und entsprechende Automatismen müssten eigentlich, ob des belegbehafteten Überweisungsverkehr, vorhanden sein. Leider ist der Briefvorlage keine genauere Begründung zu entnehmen, schade eigentlich. Aber mich hätte es dann durchaus noch interessiert, was denn als Begründung für das Urteil im Namen des Volkes herhalten durfte… und im übrigen, liebe Frau Richterin, könnten sie die Banken, ob der nun nicht mehr notwendigen Überprüfungspflichten, nicht vll. auch von Ihrer Pflicht das Geld möglichst lange intern zu nutzen entbinden?

Für mich stellt sich bei der (oberflächlichen) Betrachtung eines solchen Urteils die Frage, mangelt es an Sachkenntnis bzgl. der technischen Vorgänge? Hatte die Bank nur die besseren Anwälte? oder weshalb kommt es zu einem solchen verbraucherfeindlichen Urteil. Die rechtliche Ausganglage dürfte es eher nicht sein, denn ansonsten müssten z.B. auch die Fristen für den beleglosen Überweisungsverkehr angepasst werden, oder welchen Grund gibt es denn dann noch, das eine Inlandsüberweisung bis zu 3 Tagen unterwegs sein darf…

Apropos, liebe Banken, nehmt ihr nun Überweisungen ohne Empfängernamen an? Den dürfte ich mir ja nun sparen können…

Mai

13

Screenshots als Beweismittel…

Bitte beachten: Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht beabsichtigt.Mir war es schon immer schleierhaft, wie ein Screenshot einen illegalen Download denn beweisen kann… aber seis drum, die Jungs von piratbyran.org haben sich die „Mühe“ gemacht und einen Beweismittelgenerator erstellt. Man muss nur den Namen, eine IP und einen Dateinamen angeben (die letzteren beiden Daten lassen sich auch per Zufall generieren) und schwupps hat man einen „Beweis“. Oder zumindest das, was das eine oder andere Unternehmen OpfernBeschuldigten als Beweis vorlegt. Meines Erachtens müsste ein Beweis (und nicht nur ein Indiz) deutlich mehr an Aussagekraft hergeben, z.B. müsste die komplette Datei beim Beschuldigten heruntergeladen werden und der Inhalt auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden (der Dateiname ist ja nicht immer gleich dem Inhalt), und damit das Ganze vll. ein bischen Beweiskraft erlangt, müsste ein Notar oder Polizeibeamter dem ganzen Verfahren beiwohnen… Alles andere sind nur Behauptungen, und wie leicht sich Logfiles oder auch Screenshots „faken“ lassen, zeigt der Generator…

Hinzu kommt ja häufig noch, das die von der Musikindustrie beauftragten Unternehmen entsprechende Rechte an den Dateien von der Rechteinhabern eingeräumt bekommen… und naja, wenn Sie also eine Datei anbieten, dann darf ich sie mir von ihnen ja wohl legal herunterladen (ist ja dann keine illegale Kopie/Quelle)… und wenn sie etwas von mir herunterladen, fordern sie mich doch damit auch zu einer Straftat auf, denn ohne ihr zutun wird mein Computer nichts auf deren Rechner übertragen…

Apr

26

Welttag des geistigen Eigentums

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 1 Kommentar

Gestern haben viele deutsche Künstlerinnen und Künstler einen offenen Brief an Frau Merkel geschrieben haben. Sie forderten Frau Merkel auf sich, nein ich zitiere lieber:

In China setzen Sie sich vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie beim Thema Produktpiraterie ein. Bitte tun Sie das auch in Deutschland für mehr Respekt vor dem Schutz geistigen Eigentums.

Im Grunde brauchen sich Raubkopierer Unterstützer dezentraler Sicherheitskopien keine Sorgen machen, oder hat sich bisher irgendwas in China geändert? Nun ja, wie auch immer. Frau Merkel wollte dem natürlich in nichts nachstehen und hat sich in ihrem Podcast zum heutigen Tage dem Thema gewidmet. Herausgekommen sind dann im dazu verlinkten schriftlichen Text, solche interessanten Formulierungen:

„Bestimmte Dinge können wir national alleine nicht lösen. Deshalb müssen wir dies im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können.“

Schade, mein Notebok bei Dell konnte ich nicht einfach herunterladen, das mussste konnte ich nach unzähligen Telefonaten mit Dell und UPS dann selbst in der nächsten Station von UPS abholen.

Aber weiter im Text:

Denn es geht gerade um junge Künstlerinnen und Künstler, die noch kein finanzielles Polster haben, um sich mit Raubkopien auseinandersetzen zu können. Es geht darum, dass sie in jungen Jahren die Chance haben, den gerechten Lohn für ihre Leistung zu bekommen.

Unter den unterschreibenden Künstlern waren auch Tokio Hotel (darf man wohl noch zu den jungen Künstlerinnen und Künstlern zählen), wenn Sie nicht den gerechten Lohn für ihre Leistung bekommen haben, was denn dann? Etwa zuviel?

Im Grunde sind die Jungs von Tokio Hotel doch gerade das Paradebeispiel dafür, das junge Künstler einen gerechten Lohn für ihre Leistung bekommen, sofern die Musikindustrie sie denn lässt (und/oder man einen entsprechend guten Manager hat). Häufig sind nicht die Konsumenten das Problem, sondern die vielen anderen die am Ganzen mitverdienen. Vll sollte man die Plattenfirmen einmal auffordern jungen Künstlern mehr Respekt zu zollen!

und wenn wir schon bei Respekt sind, liebe Frau Merkel setzen sie sich doch bitte auch für mehr Respekt für Systemadministratoren ein ;)

Apr

2

Keine Akteinsicht für die MI, dafür aber Auskunftsanspruch…

Während unsere Gerichte beginnen, dem Irrsinn der Musikindustrie einen Riegel vorzuschieben, scheinen unsere Volksvertreter in der Politik einen anderen Weg zu bevorzugen.

Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg ihre MittäterschaftMitarbeit bei den eher zweifelhaften Abmahnungen der Musikindustrie gegen potientielle „Raubkopierer“ „aufgekündigt“ haben, hat nun das Landgericht Saarbrücken bestimmt, das der MI keine Aktieneinsicht mehr gewährt wird (heise.de):

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Andererseits kann man aber auch die Bemühungen unserer Volksverdrehertreter bei spiegel.de nachlesen. Durch ein neues Gesetz, sollen die Urhebern ein Auskunftsrecht gegenüber Providern bekommen. Sehr passend finde ich dazu den Kommentar von Jerzy Montag (Die Grünen):

„Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“

Dummerweise wird das Gesetzt aber wohl auch ohne die Stimmen der Grünen verabschiedet werden, hoffen wir, das die Richter in Karlsruhe bei ihrer Einschätzung zur Verwendung der Vorratsdaten bleiben, denn dann dürfte das neue Gesetz in den meisten Fällen ins Leere laufen…

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