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OLG Brandenburg: Photographieren erlaubt…
Nach einem Urteil (Aktenzeichen – 5 U 12/09, 5 U 3/09 bzw. 5 U 14/09) des Brandenburger Oberlandesgerichts können nun wieder gewerbliche Photos der Kulturdenkmäler (z.B. Schloss Sanssouci in Potsdam) auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gemacht werden. Interessant ist auch die Begründung des 5. Zivilsenats (siehe photoscala.de):
Das Oberlandesgericht hat in seinem Urteil zur Begründung ausgeführt, dass es kein Vorrecht des Eigentümers gebe, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr hat auch der Fotograf das Recht, einen wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos zu ziehen. Würde nämlich die erste Ansicht weitergedacht und die Panoramafreiheit eingeschränkt, wäre nach Ansicht des Gerichts ein risikofreies Fotografieren nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Stattdessen solle der, der nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen treffen, dass es nicht gesehen werden kann (Sichtschutz).
Noch ist das Urteil des OLG Brandenburg allerdings nicht rechtsgültig (Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen) und so werde ichauch weiterhin auf Photos aus den hiesigen Parkanlagen im Blog verzichten (*grml*)…
Nachtrag: Bei Golem.de habe ich gerade noch den passenden Link zum Urteil gefunden.