Archiv für das Schlagwort (Tag): 'P2P'

Jul

17

Recht haben, Recht bekommen und die deutschen Gerichte…

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich Gerichte Gesetze auslegen. Aktuell berichtet Golem.de über einen Fall „Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner“ in dem das LG Düsseldorf die Störerhaftung beim Filesharing bejaht, wobei anzumerken ist, das es bisher nur um eine Einstweilige Verfügung ging. Vor der Tatsache, das vor kurzem noch hatte das OLG Frankfurt genau diese Störerhaftung verneint und sogar einen Besitzer eines ungesicherten WLAN’s freigesprochen hat und das doch erhebliche Bedenken gegenüber den i.d.R. angeführten Beweisen bestehen, ist das Urteil als „interessant“ (sprich, unverständlich einzustufen). Aber irgendwie erwartet man doch nichts anderes, oder?

Jun

19

P2P statt iTunes – Das Modell Zukunft?

Kategorie(n): WebWeites - Kommentar schreiben

Nach einem Artikel über ein Kid Rock Interview mit der BBC bei Golem.de hat dieser nichts am „illegalen“ Kopieren seiner Musik in P2P-Netzen auszusetzen: „Ich sagte den Kids, ladet meine Stücke illegal herunter. Ich habe nichts dagegen. Wenn ich will, dass ihr meine Musik hört, dann kann ich ja live spielen.“ Ich muss sagen, die Einstellung gefällt mir, und sind wir mal ehrlich, wer kein Geld für ein Album/Single hat, wird sie sich so oder so anderweitig besorgen. Wer das Geld hat, und wem die Musik beim Probehören gefallen hat, wird den Musiker auch gerne unterstützen (z.B. durch den Kauf der Musik, Besuch eines Konzertes). In die selbe Richtung geht auch folgende Aussage: „Er habe entgegnet, er werde sich nicht gegen Diebstahl an einem Unternehmen einsetzen, das seinerseits die Musiker bestehle.“ Hoffentlich nimmt man sich bei der MI diese Kritik zu Herzen… und sorgt endlich mal für faire Preise (für die Kunden/Musiker) und promotet nicht jeden Scheiss für X-Millionen, investiert Milliarden in Kopierschutzmassnahmen und bestraft damit nicht jeden ehrlichen Kunden…

Apr

2

Keine Akteinsicht für die MI, dafür aber Auskunftsanspruch…

Während unsere Gerichte beginnen, dem Irrsinn der Musikindustrie einen Riegel vorzuschieben, scheinen unsere Volksvertreter in der Politik einen anderen Weg zu bevorzugen.

Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg ihre MittäterschaftMitarbeit bei den eher zweifelhaften Abmahnungen der Musikindustrie gegen potientielle „Raubkopierer“ „aufgekündigt“ haben, hat nun das Landgericht Saarbrücken bestimmt, das der MI keine Aktieneinsicht mehr gewährt wird (heise.de):

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Andererseits kann man aber auch die Bemühungen unserer Volksverdrehertreter bei spiegel.de nachlesen. Durch ein neues Gesetz, sollen die Urhebern ein Auskunftsrecht gegenüber Providern bekommen. Sehr passend finde ich dazu den Kommentar von Jerzy Montag (Die Grünen):

„Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“

Dummerweise wird das Gesetzt aber wohl auch ohne die Stimmen der Grünen verabschiedet werden, hoffen wir, das die Richter in Karlsruhe bei ihrer Einschätzung zur Verwendung der Vorratsdaten bleiben, denn dann dürfte das neue Gesetz in den meisten Fällen ins Leere laufen…

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