Archiv für das Schlagwort (Tag): 'Musikindustrie'

Nov

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OLG München bestätigt Link-Verbot und erweitertert Vorwurf auf Beihilfe

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 2 Kommentare

Nun ist es also soweit, das OLG München hat seine Entscheidung aus dem Eilverfahren bekräftig und die Begründung ausgeweitet:

Neu ist allerdings die Begründung des Oberlandesgerichts. Während in den bisherigen Entscheidungen stets von einer Mitstörerhaftung des Verlags ausgegangen worden war, sehen die Richter des OLG Heise nunmehr sogar als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe an. Als Teilnehmer haftet derjenige, der vorsätzlich den Rechtsverstoß eines anderen fördert.

Die Begründung ist insofern interessant, als das sie strafrechtlichen Konsequenzen für die entsprechenden Redakteure nach sich ziehen könnte (schlussendlich könnte eine Freiheitstratfe drohen). Grundsätzlich kann ich die Begründung bei entsprechenden rechtswidrigen Seiten verstehen, aber für mich ist bis heute nicht klar, was an der Software von Slysoft denn überhaupt illegal ist. Schlussendlich beruht aber der besagte Paragraph § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet, eben auf der Tatsache eines technisch wirksamen Kopierschutzes und der ist i.d.R. einfach nicht gegeben. Zum anderen, müsste dann nicht auch Google.de verklagt werden? Dort findet man Problemlos die URL zu besagtem Anbieter von Kopiersoftware (wobei die meisten, die Domain raten dürften).

Wie immer sieht die Musikindustrie natürlich alles anders, bei Golem.de findet man folgende Stellungnahme:

„Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird“, kommentierte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI)

Wobei ich viel lieber eine Stellungnahme der MI hätte, in Bezug auf die Kosten der unwirksamen Kopierschutzmassnahmen die der ehrliche Käufer zu Unrecht bezahlen muss. Meiner Meinung nach könnte Musik deutlich günstiger angeboten werden, wenn nicht „Unsummen“ in die Entwicklung von zweifelhaften Kopierschutzmassnahmen, sowie in Marketingmassnahmen für bescheidene Musik gesteckt würden und überhöhte Gehälter an unzählige Manager gezahlt werden müssten. Aber nein, man regt sich lieber über irgendwelche Phantasiezahlen von illegalen Downloads und den angeblich entgangenen Gewinnen auf, anstatt das Problem an der Wurzel zu bekämpfen und in Zukunft einfach weniger, dafür ausschliesslich gute Musik zu fairen Preisen anzubieten.

Apr

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Keine Akteinsicht für die MI, dafür aber Auskunftsanspruch…

Während unsere Gerichte beginnen, dem Irrsinn der Musikindustrie einen Riegel vorzuschieben, scheinen unsere Volksvertreter in der Politik einen anderen Weg zu bevorzugen.

Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg ihre MittäterschaftMitarbeit bei den eher zweifelhaften Abmahnungen der Musikindustrie gegen potientielle „Raubkopierer“ „aufgekündigt“ haben, hat nun das Landgericht Saarbrücken bestimmt, das der MI keine Aktieneinsicht mehr gewährt wird (heise.de):

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Andererseits kann man aber auch die Bemühungen unserer Volksverdrehertreter bei spiegel.de nachlesen. Durch ein neues Gesetz, sollen die Urhebern ein Auskunftsrecht gegenüber Providern bekommen. Sehr passend finde ich dazu den Kommentar von Jerzy Montag (Die Grünen):

„Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“

Dummerweise wird das Gesetzt aber wohl auch ohne die Stimmen der Grünen verabschiedet werden, hoffen wir, das die Richter in Karlsruhe bei ihrer Einschätzung zur Verwendung der Vorratsdaten bleiben, denn dann dürfte das neue Gesetz in den meisten Fällen ins Leere laufen…

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