Okt

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Bundesministerium für Justiz veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Wer sich fragt, ob er denn ein Impressum braucht oder was denn in selbiges an Daten reingehört, könnte sich dazu einmal den Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz anschauen. Insgesamt wird empfohlen lieber zuviel als zu wenig zu veröffentlichen, um berechtigten Abmahnungen vorzubeugen.

Bei Golem.de wird Frau Zypries zitiert:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will kleinen und mittleren Unternehmen aufzeigen, „was bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten [ist], um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden“. Damit werde „eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt“.

Aber wie immer gilt, schlussendlich ist jeder selbst verantwortlich und nur weil man sich an den Leitfaden hält, heisst das noch lange nicht, das Alles in Ordnung ist (vgl. Mustererklärung zum Widerrufsrecht).

3 Kommentare bis jetzt

  1. Kommentar von scytale:

    Off-Topic: Mir ist aufgefallen, dass man deinen RSS-Feed endlich zu was gebrauchen kann! Hast du absichtlich nun den ganzen Beitrag drin? :)

  2. Kommentar von proog:

    Jepps war Absicht, auch wenn ich es nirgends gepostet hab. Wollte es mal testen, ob sich dadurch die „Reader“-Zahlen wirklich verbessern. Und als kleines Schmankerl gibts da ja nun auch „Ähnliche Beiträge“…

Track-/PingBacks

  1. blogoperium.de:

    […] man sich schon ein ordentliches Impressum zusammenbauen, auch ohne studiert zu haben. Vor allen anderen Stolperfallen, die es da noch so gibt, aber abgesehen, denn die bleiben bestehen. Wer sich im […]

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