Archiv für das Schlagwort (Tag): 'Gesetz'

Okt

8

AG München: Speicherung von IP-Adressen durch Webseitenbetreiber erlaubt…

Entgegen den bisherigen Urteilen (z.B. vom AG Berlin) hat das AG München am 30.09.2008 in einem Urteil festgestellt, das dynamische IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind und eine Speicherung deshalb auch erlaubt ist. Die Urteilsbegründung kann man bei der Kanzlei Kremer nachlesen, hier ein Auszug:

Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann (vgl. Gola/Schunerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

Man muss allerdings dazu sagen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings wurde explizit das Urteil des AG München zitiert und klar gestellt, man sei in diesem Punkt anderer Meinung. Bleibt abzuwarten, ob vll. bald ein Urteil durch eine höhere Instanz ergeht und vll. irgendwann einmal Klarheit herrscht.

Aug

9

Abmahnung bei unerwünschter Unterlassungserklärung…

Über diese Interessante rechtliche Konstellation berichtet heise.de in ihrem heutigen Beitag: „Kanzlei mahnt wegen unerwünschter Unterlassungserklärung ab„.

Mein erster Gedanke: „Häh?“. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich allerdings auch nur die Überschrift gelesen, der Inhalt des Beitrages brachte dann Erleuchtung. Ein „pfiffiger“ Internetnutzer wollte mögliche Abmahngebühren sparen und schickte somit vorab und rein vorsorglich eine entsprechende Unterlassungserklärung an die Rechteinhaberin bzw. deren Anwaltskanzlei. Dort empfand man diese Art der Vorsorge und das Umgehen von Abmahngebühren wohl nicht so dolle und scheute keine Zeit und Müh eine Tatsache zu konstruieren um dennoch ein Honorar zu bekommen. Das Ergebnis: Man mahnt einfach, unter einer fadenscheinigen Begründung (die Zusendung müsse als „rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ angesehen werden) den Internetnutzer wegen unerwünschter Übersendung einer Unterlassungserklärung ab. Man darf gespannt sein, was daraus denn nun wird :)

Apr

2

Keine Akteinsicht für die MI, dafür aber Auskunftsanspruch…

Während unsere Gerichte beginnen, dem Irrsinn der Musikindustrie einen Riegel vorzuschieben, scheinen unsere Volksvertreter in der Politik einen anderen Weg zu bevorzugen.

Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg ihre MittäterschaftMitarbeit bei den eher zweifelhaften Abmahnungen der Musikindustrie gegen potientielle „Raubkopierer“ „aufgekündigt“ haben, hat nun das Landgericht Saarbrücken bestimmt, das der MI keine Aktieneinsicht mehr gewährt wird (heise.de):

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Andererseits kann man aber auch die Bemühungen unserer Volksverdrehertreter bei spiegel.de nachlesen. Durch ein neues Gesetz, sollen die Urhebern ein Auskunftsrecht gegenüber Providern bekommen. Sehr passend finde ich dazu den Kommentar von Jerzy Montag (Die Grünen):

„Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“

Dummerweise wird das Gesetzt aber wohl auch ohne die Stimmen der Grünen verabschiedet werden, hoffen wir, das die Richter in Karlsruhe bei ihrer Einschätzung zur Verwendung der Vorratsdaten bleiben, denn dann dürfte das neue Gesetz in den meisten Fällen ins Leere laufen…

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