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Abmahnung bei unerwünschter Unterlassungserklärung…
Über diese Interessante rechtliche Konstellation berichtet heise.de in ihrem heutigen Beitag: „Kanzlei mahnt wegen unerwünschter Unterlassungserklärung ab„.
Mein erster Gedanke: „Häh?“. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich allerdings auch nur die Überschrift gelesen, der Inhalt des Beitrages brachte dann Erleuchtung. Ein „pfiffiger“ Internetnutzer wollte mögliche Abmahngebühren sparen und schickte somit vorab und rein vorsorglich eine entsprechende Unterlassungserklärung an die Rechteinhaberin bzw. deren Anwaltskanzlei. Dort empfand man diese Art der Vorsorge und das Umgehen von Abmahngebühren wohl nicht so dolle und scheute keine Zeit und Müh eine Tatsache zu konstruieren um dennoch ein Honorar zu bekommen. Das Ergebnis: Man mahnt einfach, unter einer fadenscheinigen Begründung (die Zusendung müsse als „rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ angesehen werden) den Internetnutzer wegen unerwünschter Übersendung einer Unterlassungserklärung ab. Man darf gespannt sein, was daraus denn nun wird :)