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Risiko Richter? Sachkenntniss und das Urteil im Namen des Volkes
Stein des Anstosses ist ein Urteil einer Richterin am Münchner Amtsgericht. Demnach trifft die Empfängerbank im beleglosen Überweisungsverkehr keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Sofern man also einen Zahlendreher gemacht hat und das Geld einer Überweisung auf dem falschen Konto landet, hat man im schlimmsten Fall einfach mal Pech gehabt und kann das Geld abschreiben… und das nur weil die Bank unfähig ist einen kleinen, in der Software durchaus automatisch durchzuführenden, Abgleich vorzunehmen keinen automatischen Abgleich vornimmt. Der Aufwand für eine derartige Abfrage dürfte eher gering sein und entsprechende Automatismen müssten eigentlich, ob des belegbehafteten Überweisungsverkehr, vorhanden sein. Leider ist der Briefvorlage keine genauere Begründung zu entnehmen, schade eigentlich. Aber mich hätte es dann durchaus noch interessiert, was denn als Begründung für das Urteil im Namen des Volkes herhalten durfte… und im übrigen, liebe Frau Richterin, könnten sie die Banken, ob der nun nicht mehr notwendigen Überprüfungspflichten, nicht vll. auch von Ihrer Pflicht das Geld möglichst lange intern zu nutzen entbinden?
Für mich stellt sich bei der (oberflächlichen) Betrachtung eines solchen Urteils die Frage, mangelt es an Sachkenntnis bzgl. der technischen Vorgänge? Hatte die Bank nur die besseren Anwälte? oder weshalb kommt es zu einem solchen verbraucherfeindlichen Urteil. Die rechtliche Ausganglage dürfte es eher nicht sein, denn ansonsten müssten z.B. auch die Fristen für den beleglosen Überweisungsverkehr angepasst werden, oder welchen Grund gibt es denn dann noch, das eine Inlandsüberweisung bis zu 3 Tagen unterwegs sein darf…
Apropos, liebe Banken, nehmt ihr nun Überweisungen ohne Empfängernamen an? Den dürfte ich mir ja nun sparen können…