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Keine Rundfunkgebühr für Internetfähigen PC

Endlich mal wieder eine erfreuliche Nachricht, laut einer aktuellen News bei Golem.de hat ein Student erfolgreich gegen den WDR bzw. den GEZ-Gebührenbescheid geklagt. Es ging dabei um die Rundfunkgebühr für einen internetfähigen PC. Begründet wurde das Urteil u.a. damit:

Da solche Geräte aber zu unterschiedlichsten Zwecken angeschafft werden, könne aus dem bloßen Besitz „nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden“, teilte das Gericht mit.

Als Basis diente auch eine Umfrage, bzw. deren Ergebnis:

Als Beleg dafür verweist das Gericht auf die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, laut der im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der „Onliner“ und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Radio per Internet nutzten.

Insgesamt kann man nur sagen, „Hut ab“. Man kann nur hoffen, dass das Urteil Schule macht oder zumindest unsere Politiker erreicht und zu einem Umdenken bei der Gebührenfinanzierung führt.

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