Jul

17

Recht haben, Recht bekommen und die deutschen Gerichte…

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich Gerichte Gesetze auslegen. Aktuell berichtet Golem.de über einen Fall „Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner“ in dem das LG Düsseldorf die Störerhaftung beim Filesharing bejaht, wobei anzumerken ist, das es bisher nur um eine Einstweilige Verfügung ging. Vor der Tatsache, das vor kurzem noch hatte das OLG Frankfurt genau diese Störerhaftung verneint und sogar einen Besitzer eines ungesicherten WLAN’s freigesprochen hat und das doch erhebliche Bedenken gegenüber den i.d.R. angeführten Beweisen bestehen, ist das Urteil als „interessant“ (sprich, unverständlich einzustufen). Aber irgendwie erwartet man doch nichts anderes, oder?

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