Nov

27

Mietvertrag vs. Domainvertrag…

Einen Vergleich zu diesem Thema gibt es bei Ute. Bei Ihr kam es zu einem verspäteten Umzug von Domains und einer daraus resultierenden Forderung des Providers über die gesamte Jahresgebühr für die neue Laufzeit (auch wenn nur 1-2Tage in Anspruch genommen wurden).

Meiner Meinung nach gibt es allerdings bei den Annahmen zu einem Mietvertrag schon einen „kleinen Fehler“. Bei einem Vertragsende vom 9. April 2008 muss die Wohnung noch an diesem Tag 23:59Uhr im vertragsgemässen Zustand übergeben sein (sofern nichts anderes vereinbart wurde). Sicherlich würde hier eine Forderung der Miete für ein Jahr überzogen sein und in Deutschland gerichtlich auch nicht durchsetzbar sein, aber dem Vermieter würde dennoch für jeden Tag Verspätung ein entsprechender Schadenersatz zustehen.

Etwas anders sieht es meiner Meinung nach bei Domains aus, denn hierfür muss auch der Provider bei Verspätung i.d.R. die volle Jahresgebühr an den Registry-Betreiber (Vergabestelle) abführen und so ist es durchaus nachvollziehbar, das er nun auch von seinem Kunden die normale Jahresgebühr einfordert. Ob und inwieweit United Domains hierfür wirklich keine Kosten entstanden sind (wie Ute hier schreibt), kann ich nicht beurteilen, sofern es so ist und es auch beweisbar ist, kann ich mir durchaus vorstellen, das ein Richter einsehen hat und im Sinne des Kunden urteilt.

Etwas unschlüssig bin ich in Bezug auf die Formulierung bzgl. der Kündigung/des Transfers:

“Ab dem Tag der Kündigung hat der neue Provider 60 Tage Zeit den Wechsel durchzuführen. Sollte der Transfer zum neuen Provider innerhalb dieser Zeit nicht vollständig abgeschlossen werden, so wird die Transferfreigabe Ihrer Domain wieder zurückgesetzt. Ein Transfer kann dann nur durch ein erneutes Providerwechselschreiben gestartet werden. Die vertraglichen Abrechnungszeiträume laufen ungekündigt weiter. Das Providerwechselschreiben muss united-domains 2 Monate vor der jährlichen Verlängerung der Domain vorliegen (2-monatige Kündigungsfrist).”

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie sie wirklich zu verstehen ist. Im Grunde sagt sie nur aus, das der Providerwechsel/Transfer innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Kündigung (sprich das Datum auf das man gekündigt hat, und nicht Tag des Schreibens der Kündigung, oder seh ich das falsch?) vollzogen sein muss, da andernfalls die Transferfreigabe (PRE-ACK) erstmal zurückgezogen wird (dient auch dem Schutz des Kunden). Und die Frist bezieht sich meinem Verständnis nach erstmal auch nur auf die Transferfreigabe, nicht aber auf den eigentlich Laufzeitvertrag und damiteinhergehende Gebühren.

Fazit: Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht und hoffe auf eine Kulanzlösung von Seiten United Domains (insbesondere, wenn bei United Domains für die Überziehung nicht die vollen jährlichen Kosten für die Domains angefallen sind). Denn rein rechtlich sehe ich die Schuld nicht wirklich bei United Domains (sorry), sicherlich ist die Formulierung der Passage und die angerissenen Aussagen vom Kundenservice nicht glücklich, aber der Fehler lag auf Seiten des Kunden (Umzug zu spät). Sofern keine neue Erlaubnis zum Transfer vorlag und die 60-Tagefrist abgelaufen war, könnte man hier vll. noch etwas konstruieren (denn eigentlich hätte der Transfer abgelehnt werden müssen!).

Und ganz wichtig: Vor Vertragsabschluss sollten alle Bestandteile des Vertrages (inkl. AGB) genau gelesen werden, und falls manche Punkte unklar sind, nachfragen und am Besten schriftlich bestätigen lassen. Generell ist es auch empfehlenswert, alle Bestandteile (insbesondere auch die aktuell gültige AGB) zu sichern (Ausdruck).

6 Kommentare bis jetzt

  1. Kommentar von Ute:

    United argumentierte unter anderem damit, dass unwissende Kunden bei einer tatsächlichen Kündigung, ihre Domain versehentlich verlieren könnten.
    Allerdings müsste für eine automatische Verlängerung, falls kein Transfer erfolgte, das _vor_ Vertragsschluss bekannt gegeben werden, nicht erst danach.

    ###### aus den AGB ########
    Punkt 13.8 In den übrigen Fällen einer Vertragsbeendigung ist UDAG zur Freigabe der Domain berechtigt, wenn nicht der Kunde spätestens zwei Wochen nach der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung die Domain in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat.
    ####################

    Hier ist eine Zwei-Wochenfrist vorgesehen, wie passt das zu der Überziehung von einem, bzw. zwei Tagen?

    Ich habe ja auch angeboten eine Überziehungsgebühr zu zahlen, darauf ging das Unternehmen jedoch nicht ein.

    Andere Unternehmen gehen mit Kündigungen anders um, z.B. Strato handhabt das anders

    Laut EURid, der Vergabestelle für eu-Domains, um die ging es hier ja, gilt für die Registrierungsstelle (hier also united-domains) unter anderem folgende Regel:
    ########################
    Die Registrierstelle muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um einen Domänennamen spätestens am letzten Arbeitstag des betreffenden Monats aus dem automatischen Registrierungssystem zu löschen,
    wenn die Registrierungslaufzeit für diesen Domänennamen während des Rechnungsmonats zu Ende geht und die Registrierungslaufzeit nicht verlängert wird. Domänennamen, deren Registrierungslaufzeit
    während des Rechnungsmonats zu Ende geht und die nicht im System gelöscht werden, werden automatisch verlängert, und die entsprechende Gebühr wird von der in Artikel 6.1 festgelegten
    Pauschalgebühr abgezogen.
    ############################
    EURid hat den Mustervertrag veröffentlicht.

    Vom 10. April (Transfertag) bis zum letzten Arbeitstag des Monats konnte United-Domains die Domains noch kündigen.

    Fazit für mich:
    Ja, der um einen, bzw. zwei Tage verspätete Transfer war mein Fehler, weil ich unterschätzt habe, wie lange das dauert.

    Trotz allem lag eine bestätigte Kündigung vor, und damit für mich keineswegs das Recht zur Vertragsverlängerung.

    Dass außerdem eine Kündigung zweimal durchgeführt werden will, falls man bis zum Vertragsende bleiben möchte, das ist aus meiner Sicht nicht korrekt.

    Neuster Beitrag von Ute: Was hat ein Mietvertrag mit einer Domain zu tun?

  2. Kommentar von proog:

    Erstmal Danke für deine weiteren Erläuterungen. Und vorneweg, ich hoffe das Beste… Kann allerdings durchaus ein bischen Verständnis für die andere Seite aufbringen (hab auf beiden Seiten zu tun, also Kunden, wie Anbieterseite, allerdings nicht bei United Domains). Ich wollte dich keinesfalls angreifen, sondern eher allgemein ein paar Anmerkungen loswerden, bitte nicht falsch verstehen (hab auch gleich mein Fazit nochmals erweitert).

    Zu Punkt 1: Das Providerwechselschreiben und die entsprechende „Freigabe“ (PRE-ACK) ist ein übliches Verfahren, insbesondere auch, das eine entsprechende zeitliche Limitierung läuft. Gerade bei .de – Domains ist das Verfahren wichtig (keine Authcodes oder dergleichen). Aber selbst beim neuen Verfahren mit Authcode sieht z.B. die Denic eine Transferfrist vor (von sogar nur 30 Tagen). Braucht man nicht drüber diskutieren, ist Standard. Man kann sicherlich darüber diskutieren inwieweit die Kunden über die Verfahren aufgeklärt werden und da haben viele Anbieter noch massiven Nachholbedarf. Selbst ebay und Co haben schon durch banale Fehler ihre Domains kurzfristig verloren…

    In Sachen automatischer Vertragsverlängerung, mmh… Wäre sicherlich hilfreich, dies für den Kunden transparenter darzustellen, allerdings kann man das Ganze aus den AGB durchaus herauslesen

    Punkt 13.8 regelt anscheinend Sonderfälle der Vertragsbeendigung und nicht die normale, fristgerechte Kündigung durch den Kunden. Die Löschung einer Domain ohne Auftrag (z.B. Kündigung durch den Kunden), z.B. bei Nichtzahlen des Kunden, ist ein schwieriges rechtliches Terrain und hier Schützen sich Anbieter gerne mit einer zusätzlichen Frist ab, um nicht mit irgendwelchen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden.

    In Sachen EURid, es erfolgte ja keine Löschung, sondern ein Transfer und so kann ich noch immer nicht wirklich nachvollziehen, ob United Domains hier irgendwelche neuen Gebühren bezahlt hat oder nicht, in nem Gerichtsverfahren würde dieser Punkt aber wohl geklärt werden können.

    Das du zweimal kündigen musst, ist glaube ich ein Missverständniss. Das eine ist die Kündigung und das andere die Erlaubnis zum Transfer (Providerwechselschreiben). Allerdings muss ich zugeben, die genauen Details eines Transfers sind eigentlich für den Kunden belanglos und sicherlich geschickter zu lösen, z.B. durch ein entsprechendes Formular das die 2 Punkte deutlich trennt und auch die Möglichkeit bietet, ein unterschiedliches Datum anzugeben…

    Insgesamt: Hoffe ich weiterhin auf eine „friedliche Einigung“ und kann deinen Frust durchaus verstehen. Vor ein paar Jahren hatte ich mal eine längere Diskussion mit Domainfactory bzgl. der Preise für Bestandskunden und Neukunden für die selbe Leistung. Damals wurden Pakete durch neue ersetzt/angepasst (inkl. Preisänderungen), teilweise auch Leistungen „erweitert“ und „Verbesserungen“ auch an Bestandskunden weitergegeben (ein paar mehr Postfächer etc. pp). Bei einer Sache allerdings wurde massiv unterschieden. Die Kosten für die Domains blieben gesplittet, Bestandskunden durften hierführ den doppelten Preis bezahlen, um auch hier in den Genuss der neuen Preise zu kommen musste man selbst nochmal aktiv werden und irgendeinen Paketwechsel vollziehen. Ein Hinweis auf diese Verfahrensweise gabs allerdings nicht und auch die Auslegung der eigenen AGB war eher Zweifelhaft. Ich hab schlussendlich in den sauren Apfel gebissen und bezahlt (mein Lehrgeld), seitdem beachte ich Änderungen in den Tarifen viel genauer und sichere ständig die AGB bzw. lese sie auch durch ;)

    Eigentlich kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, das United Domains es wirklich auf einen Prozess ankommen lässt, zumal die eine oder andere Passage in den AGB sicherlich nicht unstrittig sein dürfte und auch das Verhalten des Service nicht zur Aufklärung in der Sache beigetragen hat, so dass die Schuld defintiv nicht ausschliesslich beim Kunden zu suchen ist…

    Wie auch immer *daumendrück*

  3. Kommentar von Ute:

    Erstmal:
    Danke fürs Daumen drücken!
    Zweitens:
    Ich habe dich nicht so verstanden, dass du mich angreifen wolltest. Meine recht ausführliche Erklärung war um das zu ergänzen, was du aufgegriffen hast.

    Die Geschichte läuft ja eben seit Januar und ich habe mir an ein paar Stellen durchaus überlegt einfach zu zahlen.

    Wie jedoch schon mal irgendwo geschrieben, ich hatte auch angeboten eine Gebühr für den verspäteten Transfer zu zahlen, aber eben nicht die vollen Jahresbeiträge.

    Zum Transfer:
    Logisch und korrekt wäre für mich, wenn
    der Transferzeitraum nicht beim Kündigungstermin beginnt und somit früher endet, als der Vertrag,
    sondern aus meiner Sicht müsste
    der Transfer dann eben in den letzten 60 Tagen (in diesem Fall oder wie die Zeiten halt sind) des Vertragszeitraumes möglich sein.

    Wäre das so, dann gäbe es weder diesen Kommentar, noch irgendeinen Beitrag…

  4. Kommentar von proog:

    Logik (aus Sicht des Kunden) und die gewinnmaximierungs Absichten von Unternehmen lassen sich leider häufig nicht vereinbaren und so kommt es zu derart ungeschickten Überschneidungen von Terminen… Was häufig hilft, entsprechende Passagen auf Formularen anpassen ;) (setzt allerdings vorauss, das man sich in der Materie auskennt)

  5. Kommentar von Hans Kluge:

    Hallo,

    United Domains ist absolut als Abzock Unternehmen aufgestellt und wenn sie einen haben, dann sind es gute Anwaelte. Selbst der Kundenservice wird von Anwaelten gemacht, das heisst denen geht es nur um rechtliche Absicherung und Einschuechterung. Bezeichnenderweise ist auch der Pressesprecher ein Rechtsverdreher. Deshalb Finger weg von Denen. Wer sich die AGB?s einmal durchliest sieht schnell das es denen nur um eines geht: Gewinnmaximierung auf Kosten der Kunden.

  6. Kommentar von proog:

    Ich denke, es auf eine Stufe mit manch anderem Abzockunternehmen (Kaffeefahrten/900er Nummernzeugs) zu stellen würde das Geschäftsgebahren dieser Unternehmen verharmlosen…

    Mir fehlt allerdings die persönliche Erfahrung um mir wirklich ein Urteil zu United Domains (die ja nun passenderweise zu United Internet gehören) bilden zu können…

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