Sep

15

Schufa: Falsche Einträge…

Gerade habe ich im law blog einen Beitrag bzgl. falscher Einträge bei der Schufa gefunden. Interessant fand auch insbesondere auch die Kommentare. So scheint noch nichteinmal ein anwaltliches Schreiben immer auszureichen, damit falsche Einträge gelöscht werden.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte alleine schon ein Schreiben (E-Mail) des Betroffenen völlig ausreichend sein, um einen internen Prozess zur Prüfung anzustossen. Spätestens sobald ein Eintrag bestritten wird, sollte die Schufa (wie auch andere Auskunftsdienste) verpflichtet sein, die Daten umgehend zu prüfen und vom eintragenden Unternehmen entsprechende Beweise vorlegen zu lassen.

Leider liegt unserem Gesetzgeber das Geschäftsmodell der Auskunftsdateien mehr am Herzen als der Schutz des Einzelnen und so gibt es hier keine klaren Regelungen. Auch Strafverfahren wegen Kreditgefährdung nach § 187 StGB oder ähnlichem werden wohl i.d.R. nach ein paar Monaten ohne nähere Begründung eingestellt. Im Grunde kann es ihnen also egal sein, ob die Daten richtig sind oder nicht, passieren kann ihnen nichts. Unverständlich, da normalerweise auch Unwissenheit vor Strafe nicht schützt und die Firmen „gutes“ Geld mit den persönlichen Daten verdienen. Insbesondere die Tatsache, das sie mit den Daten Geld verdienen begründet meiner Meinung nach entsprechende Prüfungspflichten. Aus diesem Grund sollten den Auskunftsdateien – für den Anfang – hohe Strafen drohen, sofern Einträge nicht innerhalb einer entsprechenden Frist korrigiert oder durch Nachweise belegt werden. Bei entsprechender Häufung sollte ihnen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen werden. Da häufig Recht haben und bekommen nicht unbedingt gleichzusetzen ist (zumindest nicht ohne entsprechende Ausdauer/Gang durch die Instanzen), sollten hierfür auch vereinfachte Verfahren (u.a. Beweislast für Einträge bei der Auskunftsdatei) zum Einsatz kommen.

Auch könnte man über regelmässige Stichprobenprüfungen durch den Staat nachdenken, wobei die Kosten hierfür direkt von den entsprechenden Dienstleistern zu tragen sein sollten. (Sollte ja keiner ein Problem damit haben, denn wer seriös ist, hat nichts zu befürchten und die paar Euros sollte einem das indirekte Prüfsiegel wert sein.)

Ferner bin ich dafür, dass die entsprechenden Firmen gesetzlich dazu verpflichtet werden nicht nur einen jährlichen Statusbericht (komplett, inkl. aller Faktoren, die das Rating beinflussen + Erklärung) kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sondern auch über Änderungen alle 6 Wochen in Form eines „Kontoauszug“ (kostenlos!) zu informieren. Für letzteres könnte man von mir aus, um unnötige Kosten zu vermeiden auch eine elektronische Form vorsehen.

Die Dunkelziffer der falschen Einträge dürfte nicht allzu klein sein, denn wer kontrolliert schon regelmässig die Daten bei den unzähligen Aufkuntsdiensten?

P.S.: Kann man eigentlich für eine negative Meinung auch einen Eintrag (Anpassung des eigenen Ratings) bekommen?

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