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Keine Strafverfolgung bei illegalen Downloads/Uploads (FileSharing)?
Nein, ganz so extrem ändert sich die Lage bei uns auch nicht (und wäre auch zuviel des Guten). Allerdings verfolgen die Staatsanwaltschaften vieler Bundesländer nur noch bei gewerblichem Aussmass/Intensivnutzer. Die Oberstaatsanwältin von Berlin geht noch einen Schritt weiter und kritisiert offen die Abmahnpraxis der Medienindustrie: „Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten.“. Insbesondere das geringe Interesse der Medienindustrie am eigentlichen Strafverfahren stößt unserem Staat anscheinend sauer auf… I.d.R. geht es der MI nur um die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs/einer kostenpflichtigen Abmahnung der Nutzer.
4. August 2008 um 19:23:57
Irgendwie müssen die Goldkettchenträger und Maseratifahrer ja heute an ihr Geld kommen…