Archiv für das Schlagwort (Tag): 'Filesharing'

Aug

25

eBook: Wegweiser Abmahnung

Kategorie(n): eBook - Kommentar schreiben

Bei heise.de bin ich gerade über das „kostenlose“ eBook: „Wegweiser Abmahnung“ (herausgegeben durch die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e.V und RA Dr. Alexander Wachs) gestolpert. Das eBook gibt es in 3 Varianten, die Erste ist kostenlos, eine erweiterte Variante mit Links zum anklicken/weiterlesen „kostet“ 5€ (oder mehr, als Spende) und die erweiterte Version (für Rechtsanwälte, Journalisten, Vereine und sonstige Institutionen) gibts direkt bei RA Dr. Alexander Wachs.

Der Wegweiser geht insbesondere auf Abmahnungen in Bezug auf Filesharing ein und erklärt (versucht es nicht nur) auch komplexere Sachverhalte in einer für Laien verständlichen Sprache. Nicht ersetzen kann die Lektüre einen entsprechenden Fachanwalt und auch hier kann einem dieses eBook eine Hilfe sein, es enthält eine entsprechende List mit in Frage kommenden Rechtsanwälten ;)

Aug

3

Keine Strafverfolgung bei illegalen Downloads/Uploads (FileSharing)?

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 1 Kommentar

Nein, ganz so extrem ändert sich die Lage bei uns auch nicht (und wäre auch zuviel des Guten). Allerdings verfolgen die Staatsanwaltschaften vieler Bundesländer nur noch bei gewerblichem Aussmass/Intensivnutzer. Die Oberstaatsanwältin von Berlin geht noch einen Schritt weiter und kritisiert offen die Abmahnpraxis der Medienindustrie: „Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten.“. Insbesondere das geringe Interesse der Medienindustrie am eigentlichen Strafverfahren stößt unserem Staat anscheinend sauer auf… I.d.R. geht es der MI nur um die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs/einer kostenpflichtigen Abmahnung der Nutzer.

Jul

17

Recht haben, Recht bekommen und die deutschen Gerichte…

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich Gerichte Gesetze auslegen. Aktuell berichtet Golem.de über einen Fall „Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner“ in dem das LG Düsseldorf die Störerhaftung beim Filesharing bejaht, wobei anzumerken ist, das es bisher nur um eine Einstweilige Verfügung ging. Vor der Tatsache, das vor kurzem noch hatte das OLG Frankfurt genau diese Störerhaftung verneint und sogar einen Besitzer eines ungesicherten WLAN’s freigesprochen hat und das doch erhebliche Bedenken gegenüber den i.d.R. angeführten Beweisen bestehen, ist das Urteil als „interessant“ (sprich, unverständlich einzustufen). Aber irgendwie erwartet man doch nichts anderes, oder?

Jul

14

Berechtigte Zweifel an den Beweisen der Logfirma Media Protector?

Kategorie(n): Recht und Gesetz - 2 Kommentare

Wie man bei heise.de unter dem Titel „Filesharing-Nutzerin zweifelt Beweise von Abmahnkanzlei an“ nachlesen kann, wehrt sich nun endlich (zumindest zum ersten Mal medienwirksam) einmal eine Person gegen die angeblichen Beweise der privaten Schnüffler im Auftrag der Medienindustrie. Das strafrechtliche Verfahren gegen sie wurde eingestellt, abgemahnt wurde sie dennoch. Ihr wird Verbreitung von Pornographie vorgeworfen (nur das Verteilen von urheberrechtlich geschütztem Material scheint nicht mehr ausreichend), und das, obwohl sie laut eigenen Aussagen einen eMule-Client mit „0-Upload-Mod“ im Einsatz hatte, der einen Upload verhindern soll. Man darf allerdings gespannt sein, ob es überhaupt zu einer negativen Feststellungsklage und damit zu einem Urteil über die Beweiskraft der angeblichen Beweise kommt, denn noch haben die Abmahner die Chance ihre Anschuldigungen und Forderungen zu widerrufen.

Jun

19

P2P statt iTunes – Das Modell Zukunft?

Kategorie(n): WebWeites - Kommentar schreiben

Nach einem Artikel über ein Kid Rock Interview mit der BBC bei Golem.de hat dieser nichts am „illegalen“ Kopieren seiner Musik in P2P-Netzen auszusetzen: „Ich sagte den Kids, ladet meine Stücke illegal herunter. Ich habe nichts dagegen. Wenn ich will, dass ihr meine Musik hört, dann kann ich ja live spielen.“ Ich muss sagen, die Einstellung gefällt mir, und sind wir mal ehrlich, wer kein Geld für ein Album/Single hat, wird sie sich so oder so anderweitig besorgen. Wer das Geld hat, und wem die Musik beim Probehören gefallen hat, wird den Musiker auch gerne unterstützen (z.B. durch den Kauf der Musik, Besuch eines Konzertes). In die selbe Richtung geht auch folgende Aussage: „Er habe entgegnet, er werde sich nicht gegen Diebstahl an einem Unternehmen einsetzen, das seinerseits die Musiker bestehle.“ Hoffentlich nimmt man sich bei der MI diese Kritik zu Herzen… und sorgt endlich mal für faire Preise (für die Kunden/Musiker) und promotet nicht jeden Scheiss für X-Millionen, investiert Milliarden in Kopierschutzmassnahmen und bestraft damit nicht jeden ehrlichen Kunden…

Mai

13

Screenshots als Beweismittel…

Bitte beachten: Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht beabsichtigt.Mir war es schon immer schleierhaft, wie ein Screenshot einen illegalen Download denn beweisen kann… aber seis drum, die Jungs von piratbyran.org haben sich die „Mühe“ gemacht und einen Beweismittelgenerator erstellt. Man muss nur den Namen, eine IP und einen Dateinamen angeben (die letzteren beiden Daten lassen sich auch per Zufall generieren) und schwupps hat man einen „Beweis“. Oder zumindest das, was das eine oder andere Unternehmen OpfernBeschuldigten als Beweis vorlegt. Meines Erachtens müsste ein Beweis (und nicht nur ein Indiz) deutlich mehr an Aussagekraft hergeben, z.B. müsste die komplette Datei beim Beschuldigten heruntergeladen werden und der Inhalt auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden (der Dateiname ist ja nicht immer gleich dem Inhalt), und damit das Ganze vll. ein bischen Beweiskraft erlangt, müsste ein Notar oder Polizeibeamter dem ganzen Verfahren beiwohnen… Alles andere sind nur Behauptungen, und wie leicht sich Logfiles oder auch Screenshots „faken“ lassen, zeigt der Generator…

Hinzu kommt ja häufig noch, das die von der Musikindustrie beauftragten Unternehmen entsprechende Rechte an den Dateien von der Rechteinhabern eingeräumt bekommen… und naja, wenn Sie also eine Datei anbieten, dann darf ich sie mir von ihnen ja wohl legal herunterladen (ist ja dann keine illegale Kopie/Quelle)… und wenn sie etwas von mir herunterladen, fordern sie mich doch damit auch zu einer Straftat auf, denn ohne ihr zutun wird mein Computer nichts auf deren Rechner übertragen…

Apr

2

Keine Akteinsicht für die MI, dafür aber Auskunftsanspruch…

Während unsere Gerichte beginnen, dem Irrsinn der Musikindustrie einen Riegel vorzuschieben, scheinen unsere Volksvertreter in der Politik einen anderen Weg zu bevorzugen.

Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg ihre MittäterschaftMitarbeit bei den eher zweifelhaften Abmahnungen der Musikindustrie gegen potientielle „Raubkopierer“ „aufgekündigt“ haben, hat nun das Landgericht Saarbrücken bestimmt, das der MI keine Aktieneinsicht mehr gewährt wird (heise.de):

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Andererseits kann man aber auch die Bemühungen unserer Volksverdrehertreter bei spiegel.de nachlesen. Durch ein neues Gesetz, sollen die Urhebern ein Auskunftsrecht gegenüber Providern bekommen. Sehr passend finde ich dazu den Kommentar von Jerzy Montag (Die Grünen):

„Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“

Dummerweise wird das Gesetzt aber wohl auch ohne die Stimmen der Grünen verabschiedet werden, hoffen wir, das die Richter in Karlsruhe bei ihrer Einschätzung zur Verwendung der Vorratsdaten bleiben, denn dann dürfte das neue Gesetz in den meisten Fällen ins Leere laufen…

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