Die Tage bin ich über eine recht umfangreiche Liste (194 Einträge) gestolpert, in der gelistet ist, in welchen Zoos das Photographieren erlaubt/nicht erlaubt ist bzw. inwiefern man die Bilder veröffentlichen darf. Natürlich sind die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, aber im Zweifelsfalle (wenn man sich unsicher ist) sollte man sich dennoch mit dem Zoo in Verbindung setzen. Wer Angaben zu einem weiteren Zoo hat, kann diese über ein Formular einreichen.
Die Liste geht auf den Betreiber des Tierparks Hagenbeck in Hamburg zurück, der gegen eine „private“ Veröffentlichung ohne ausdrückliche Genehmigung vorgegangen ist (und möglicherweise noch immer vorgeht). Der Auslöser liegt zwar schon einige Jahre zurück, aber das Thema dürfte noch immer aktuell sein (solange es hierzu kein eindeutiges und endgültiges Urteil gibt) und betrifft ja nicht nur Tierparks (z.B. „Der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage„…)