Feb

18

OLG Brandenburg: Photographieren erlaubt…

Nach einem Urteil (Aktenzeichen – 5 U 12/09, 5 U 3/09 bzw. 5 U 14/09) des Brandenburger Oberlandesgerichts können nun wieder gewerbliche Photos der Kulturdenkmäler (z.B. Schloss Sanssouci in Potsdam) auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gemacht werden. Interessant ist auch die Begründung des 5. Zivilsenats (siehe photoscala.de):

Das Oberlandesgericht hat in seinem Urteil zur Begründung ausgeführt, dass es kein Vorrecht des Eigentümers gebe, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr hat auch der Fotograf das Recht, einen wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos zu ziehen. Würde nämlich die erste Ansicht weitergedacht und die Panoramafreiheit eingeschränkt, wäre nach Ansicht des Gerichts ein risikofreies Fotografieren nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Stattdessen solle der, der nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen treffen, dass es nicht gesehen werden kann (Sichtschutz).

Noch ist das Urteil des OLG Brandenburg allerdings nicht rechtsgültig (Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen) und so werde ichauch weiterhin auf Photos aus den hiesigen Parkanlagen im Blog verzichten (*grml*)…

Nachtrag: Bei Golem.de habe ich gerade noch den passenden Link zum Urteil gefunden.

3 Kommentare bis jetzt

  1. Kommentar von Andreas:

    Die Begründung ist auch durchaus einleuchtend. Wenn das verbot für Fotos von einem bestimmten Gebäude erst einmal durch ist, beziehungsweise man diese nicht mehr wirtschaftlich nutzen darf, würden sonst bestimmt bald weitere Besitzer folgen. Dabei stammen die schönsten Bilder ja in der Regel nicht vom Besitzer selbst, sondern von anderen Fotografen. Daher wird es Zeit, dass das Urteil rechtskräftig wird. Hätte das Gericht anders entschieden, würde in der Fotolandschaft etwas fehlen.

  2. Kommentar von Timo:

    Sowas mag einer verstehen -.- Ich hasse es wenn man irgendwas nicht fotografieren darf. Ist ja mit dem Eifelturm genauso, wobei der nur Nachts nicht fotografiert werden darf, wenn ich mich nicht ganz irre. Da bin ich nun ja echt froh darüber, dass es soetwas hier in der Gegend nicht gibt :-)

    LG
    TImo

  3. Kommentar von proog:

    @Andreas:
    Naja, wenn man Google Street View (etc.) anschaut bin ich der Meinung das nicht alles erlaubt sein muss, aber wenn es um Kulturdenkmäler geht (oder sonstige Dinge bei denen Steuergelder zur Finanzierung herangezogen werden), dann sollte photographieren erlaubt sein und ansonsten gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen.

    @Timo:
    Dein Kommentar ist im Spam gelandet (warum auch immer) und ich hätte ihn fast gelöscht… Stimmt, das mit dem Eifelturm hatte ich auch schon gelesen, aber es war einfach so weit weg und so ist es nicht so hängen geblieben…

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