Einen Vergleich zu diesem Thema gibt es bei Ute. Bei Ihr kam es zu einem verspäteten Umzug von Domains und einer daraus resultierenden Forderung des Providers über die gesamte Jahresgebühr für die neue Laufzeit (auch wenn nur 1-2Tage in Anspruch genommen wurden).
Meiner Meinung nach gibt es allerdings bei den Annahmen zu einem Mietvertrag schon einen „kleinen Fehler“. Bei einem Vertragsende vom 9. April 2008 muss die Wohnung noch an diesem Tag 23:59Uhr im vertragsgemässen Zustand übergeben sein (sofern nichts anderes vereinbart wurde). Sicherlich würde hier eine Forderung der Miete für ein Jahr überzogen sein und in Deutschland gerichtlich auch nicht durchsetzbar sein, aber dem Vermieter würde dennoch für jeden Tag Verspätung ein entsprechender Schadenersatz zustehen.
Etwas anders sieht es meiner Meinung nach bei Domains aus, denn hierfür muss auch der Provider bei Verspätung i.d.R. die volle Jahresgebühr an den Registry-Betreiber (Vergabestelle) abführen und so ist es durchaus nachvollziehbar, das er nun auch von seinem Kunden die normale Jahresgebühr einfordert. Ob und inwieweit United Domains hierfür wirklich keine Kosten entstanden sind (wie Ute hier schreibt), kann ich nicht beurteilen, sofern es so ist und es auch beweisbar ist, kann ich mir durchaus vorstellen, das ein Richter einsehen hat und im Sinne des Kunden urteilt.
Etwas unschlüssig bin ich in Bezug auf die Formulierung bzgl. der Kündigung/des Transfers:
“Ab dem Tag der Kündigung hat der neue Provider 60 Tage Zeit den Wechsel durchzuführen. Sollte der Transfer zum neuen Provider innerhalb dieser Zeit nicht vollständig abgeschlossen werden, so wird die Transferfreigabe Ihrer Domain wieder zurückgesetzt. Ein Transfer kann dann nur durch ein erneutes Providerwechselschreiben gestartet werden. Die vertraglichen Abrechnungszeiträume laufen ungekündigt weiter. Das Providerwechselschreiben muss united-domains 2 Monate vor der jährlichen Verlängerung der Domain vorliegen (2-monatige Kündigungsfrist).”
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie sie wirklich zu verstehen ist. Im Grunde sagt sie nur aus, das der Providerwechsel/Transfer innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Kündigung (sprich das Datum auf das man gekündigt hat, und nicht Tag des Schreibens der Kündigung, oder seh ich das falsch?) vollzogen sein muss, da andernfalls die Transferfreigabe (PRE-ACK) erstmal zurückgezogen wird (dient auch dem Schutz des Kunden). Und die Frist bezieht sich meinem Verständnis nach erstmal auch nur auf die Transferfreigabe, nicht aber auf den eigentlich Laufzeitvertrag und damiteinhergehende Gebühren.
Fazit: Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht und hoffe auf eine Kulanzlösung von Seiten United Domains (insbesondere, wenn bei United Domains für die Überziehung nicht die vollen jährlichen Kosten für die Domains angefallen sind). Denn rein rechtlich sehe ich die Schuld nicht wirklich bei United Domains (sorry), sicherlich ist die Formulierung der Passage und die angerissenen Aussagen vom Kundenservice nicht glücklich, aber der Fehler lag auf Seiten des Kunden (Umzug zu spät). Sofern keine neue Erlaubnis zum Transfer vorlag und die 60-Tagefrist abgelaufen war, könnte man hier vll. noch etwas konstruieren (denn eigentlich hätte der Transfer abgelehnt werden müssen!).
Und ganz wichtig: Vor Vertragsabschluss sollten alle Bestandteile des Vertrages (inkl. AGB) genau gelesen werden, und falls manche Punkte unklar sind, nachfragen und am Besten schriftlich bestätigen lassen. Generell ist es auch empfehlenswert, alle Bestandteile (insbesondere auch die aktuell gültige AGB) zu sichern (Ausdruck).